Suche
Listing hinzufügen Einloggen

Erfolgreich mit zweitem Standbein

Es gibt verschiedene Gründe, sich in der Freizeit eine zweite Einnahmequelle zu schaffen. Die einen wollen einfach zusätzliches Geld mit Feierabend- oder Wochenendarbeit verdienen, die anderen wollen sich beruflich ausprobieren, ohne ihren Hauptberuf aufzugeben. Zudem nutzen manche Angestellte ihre Freizeit für den Aufbau ihrer eigenen Selbstständigkeit. Obwohl es viel Zeit und Mühe kostet, dies zu erreichen, träumen dennoch viele von der Selbstständigkeit und davon, eines Tages ihren bisherigen Job zugunsten des eigenen Unternehmens aufgeben zu können. Für die meisten davon ist der erste Schritt zu diesem Ziel, sich erst einmal nebenberuflich ein zweites Standbein aufzubauen.

Die Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Vorteile eines zweiten Standbeins

  • Eine Festanstellung und das damit einhergehende geregelte Einkommen schaffen finanzielle Sicherheit, wodurch auch etwas Erfolgsdruck rausgenommen wird.
  • Das Gesamteinkommen erhöht sich.
  • Für die Entwicklung und Umsetzung der Geschäftsidee kann sich mehr Zeit gelassen werden.
  • Wenn sich das Nebengeschäft erfolgreich etabliert,  kann es zum Haupterwerb ausgebaut werden.
  • Die Aufbaufinanzierung des zweiten Standbeins lässt sich durch das regelmäßige Einkommen des Haupterwerbs individuell steuern.

Nachteile eines zweiten Standbeins

  • Es benötigt sehr viel Zeit und Energie, um sein eigenes zweites Standbein erfolgreich zum Laufen zu bringen.
  • Durch die bestehende Haupttätigkeit, bleibt weniger Zeit, die in den eigenen Betrieb investiert werden kann und die Zeiteinteilung kann nicht so flexibel erfolgen.
  • Oftmals wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit von Geschäftspartnern als negativ eingestuft, da sie nicht genug Professionalität und Engagement vermuten.
  • Sollte sich das zweite Standbein wider Erwarten nicht etablieren können, müssen eventuell entstandene Schulden mit dem Gehalt des Hauptberufs abgearbeitet werden.

Was muss vor dem Start der nebenberuflichen Selbstständigkeit beachtet werden?

Um mit einem zweiten Standbein erfolgreich zu werden, gilt es einiges zu beachten. Zunächst einmal sollte geprüft werden, inwiefern im Arbeitsvertrag des Arbeitgebers die Handhabung mit Nebentätigkeiten geregelt ist. In jedem Fall sollte der Arbeitsgeber über die nebenberufliche Tätigkeit informiert werden, denn verbieten kann er sie lediglich mit einer guten sachlichen Begründung, z.B. wenn das zweite Standbein in direkter Konkurrenz zum Unternehmen des Arbeitgebers steht oder sich durch eine zu hohe Belastung die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf verschlechtert.

Der Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit

Die Anmeldung des zweiten Standbeins

Nicht nur für hauptberuflich Selbstständige sondern auch für Selbstständige im Nebenerwerb ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Bei der Anmeldung des eigenen Gewerbes ist folgendes zu beachten:

  • Bereits vor der Anmeldung sollte unbedingt geprüft werden, ob es für die geplante Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen braucht, wie z.B. einer Meisterpflicht. Ein Friseur darf sich z.B. nur selbstständig machen, wenn er über einen Meisterabschluss verfügt.
  • Innerhalb eines Monats nach Neugründung muss diese dem Finanzamt mittels des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung elektronisch mitgeteilt werden. Dies funktioniert am einfachsten über „Mein ELSTER“.
  • Damit „Mein ELSTER – das Online-Finanzamt“ genutzt werden kann, muss zunächst eine Registrierung erfolgen, bei der jeder am Ende ein individuelles und vor allem sicheres ELSTER-Zertifikat erhält. 

Versicherungen und Steuern

Sozialversicherungspflicht

Sofern bei Einkommen und Arbeitszeit gewisse Grenzwerte nicht überschritten werden, sind nebenberuflich selbstständige durch Ihren Hauptberuf gesetzlich krankenversichert und müssen keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Sobald jedoch der Nebenberuf in der Selbstständigkeit überwiegt, wird eine freiwillig gesetzliche oder private Krankenversicherung Pflicht. Dies sollte in jedem Fall zuvor von der Krankenkasse geprüft werden lassen.

Rentenversicherungspflicht
Da es Berufe gibt, die selbst wenn sie nur nebenberuflich selbstständig ausgeübt werden, eine Rentenversicherungspflicht nach sich ziehen, sollte auch dies geprüft werden.
 
Unfallversicherungspflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet einen auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit zum Beitritt in eine Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft, weshalb auch das genauestens recherchiert und geprüft werden sollte.

Einkommenssteuer
Jedes Einkommen, egal ob haupt- oder nebenberuflich erwirtschaftet, unterliegt in Deutschland der Einkommensteuerpflicht. Das bedeutet, dass das durch die nebenberufliche Selbstständigkeit erzielte Einkommen, zusätzlich zum bereits versteuerten Haupteinkommen, dem Finanzamt gemeldet werden muss und entsprechend versteuert wird. Dies geschieht i. d. R. mit einer sogenannten Einkommensteuervorauszahlung, deren Beiträge vom Finanzamt festgelegt werden.
Umsatzsteuer
Wer nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Dabei darf von der eingenommenen Mehrwertsteuer die Vorsteuer abgezogen werden, der Restbetrag geht als Umsatzsteuer ans Finanzamt.
 

Sie haben sich dazu entschlossen, sich nebenberuflich ein zweites Standbein aufzubauen? Dann lesen Sie hier, wie es weiter geht.

Neue Franchise Ideen 2022

Vorheriger Beitrag
Von der Geschäftsidee zum zweiten Standbein
Nächster Beitrag
Mit dem 2. Standbein die Top 10 in Google